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Liebe Angehörige,

am 01.04.2020 hat das Land mit einem neuen Erlass die Kreise zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verpflichtet. Die Änderungen betreffen Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 IfSG. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat diese mit Allgemeinverfügung vom 01.04.2020, 16.00 Uhr umgesetzt.

Die Anordnungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis einschließlich 19. April 2020.

Diese Allgemeinverfügung ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 31.03.2020, 20.00 Uhr, Sie finden diese hier.

Bleiben Sie gesund und herzliche Grüße

Grit Petzold